| Tarife
- Immobilien Dr. Gradwohl:
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Nebenkosten beim Kauf bzw. Verkauf
von Immobilien
I.) Beim KAUFVERTRAG
1.
Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung
.... 3,5 %
2.
Grundbucheintragungsgebühr (Eigentumsrecht)....1
%
3.
Kosten der Vertragserrichtung und
grundbücherlichen Durchführung nach
Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung
des
jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen
für
Beglaubigungen und Stempelgebühren
4.
Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben
für
Grundverkehrsverfahren (länderweise
unterschiedlich)
5.
Vermittlungsprovision
Bei Kauf, Verkauf oder Tausch von Liegenschaften,
Liegenschaftsanteilen, Wohnungseigentum,
Unternehmen aller Art
und Superädifikaten auf einem Grundstück
a)
bei einem Wert bis € 36.336,40 ....
4 %
von € 36.336,40 bis € 48.448,50.......
€ 1452,50
ab € 48.448,50.............................
.3 %
zuzüglich
20 % Mwst. (Käufer u. Verkäufer)
b)
bei Optionen 50 % der oa. Provision, welche
im Fall
des Kaufes durch den Optionsberechtigten
angerechnet werden.
II.)
Bei Hypothekardarlehen
Vergebührung des Darlehensvertrages....0,8
%
bei
Kontokorrentkrediten mit einer Laufzeit
über 5 Jahren....1,5 %
Grundbucheintragungsgebühr....1,2
%
Kosten
für die Errichtung der Schuldurkunde
....
nach Vereinbarung
Barauslagen
....lt. Beilagen u. Tarif
Kosten
für ein event. Schätzgutachten....
nach Vereinbarung
Vermittlungsprovision
....nicht über 2 %
Tipp:
Am besten ist es mehrere Angebote von
verschiedenen Geldinstituten einzuholen
und zu
verhandeln.
Die angegebenen Prozentsätze
können als oberste Richtwerte herangezogen
werden.
Nebenkosten
bei Mietverträgen für den Mieter/Vermieter
1.
Vergebührung des Mietvertrages:
.....................1 % des auf die Vertragsdauer
entfallenden Bruttomietzinses (inkl. Ust),
bei unbestimmter Vertragsdauer
....1% des dreifachen Jahresbruttomietzinses.
Für
den zweiten und jeden weiteren Bogen der
Urkunde feste Gebühr von derzeit
€ 13,08
2.
Vertragserrichtungskosten nach dem Tarif
des jeweiligen Urkundenerrichters
3.
Vermittlungsprovision
Für die Berechnung der Provision
wird der
Bruttomietzins herangezogen.
Haupt-
oder Untermietzins
Anteilige
Betriebskosten und laufende öffentl.
Abgaben
Anteil
für allfällige besondere Aufwendungen
( Z.B. Lift )
Entgelt
für mitvermietete Einrichtungs- u.
Ausstattungsgegenstände, sowie sonstige
zusätzliche Leistungen des Vermieters.
Vertragsdauer:
unbestimmte
Zeit / oder mehr als 3 Jahre ....
3 Bruttomonatsmietzinse vom Vermieter
und Mieter,
allenfalls 5% der besonderen Abgeltungen
vom Vermieter
Befristung
2-3 Jahre ....
3 Bruttomonatsmietzinse vom Vermieter,
allenfalls 5% der besonderen Abgeltung
vom
Vermieter 2 Bruttomonatsmietzinse vom
Mieter
Bei
Verlängerung mehr als 3 Jahre oder
unbestimmte Zeit
(Ergänzung v. Mieter)....
1 Bruttomonatsmietzins
Befristung
weniger als 2 Jahre ....
3 Bruttomonatsmietzinse vom Vermieter,
allenfalls 5% der besonderen Abgeltung
vom Mieter ....
1 Bruttomonatsmietzins
Bei
Verlängerung auf höchstens 3
Jahre oder unbestimmte Zeit
(Ergänzung v. Mieter) ...
.auf 2 Bruttomonatsmietzinse
Bei
Verlängerung auf mehr als 3 Jahre
oder
unbestimmte Zeit
(Ergänzung v. Mieter) ....auf 3 Bruttomonatsmietzinse
Untermietverträge
über einzelne Wohnräume:
.... 1 Bruttomonatsmietzins von Vermieter
und Mieter
Für die Berechnung der Provisionsgrundlage
ist die
Umsatzsteuer nicht in den Bruttomonatsmietzins
einzurechnen.
Die Heizkosten sind ebensowenig miteinzurechnen,
wenn es sich um die Vermietung von Mietverhältnissen
an einer Wohnung handelt, bei der nach
mietrechtlichen
Vorschriften die Höhe des Mietzinses
nicht frei vereinbart
werden darf.

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